Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zur Erbringung von Dienstleistungen aller Art für diese Unternehmen berechtigt, einschließlich Betriebsführungs- und Management-dienstleistungen sowie deren Finanzierung, soweit keine genehmigungspflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen. Ferner die Erbringung von Beratungsleistungen für nicht mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen und Unternehmer. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft auch Coaching Beratungen für Privatpersonen und Kapitalgesellschaften