Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gemeinsamer Marktauftritt von verschiedenen Gesellschaften und Partnern, Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur und Dienste, Erbringung von Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Unternehmensstrategie, Kommunikation und Marketing, Restrukturierung, Energie, Industrie, Nachhaltigkeit, Digitales, geopolitische Strategie,- Investitions- und Risikoberatung, Government & Public Affairs, Public Diplomacy sowie Investor Relations im eigenen Namen oder durch Vermittlung an verbundene Unternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.