Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel, die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln sowie von anderen Lebensmitteln; Im- und Export von frischen und getrockneten Heilpflanzen, Kräutern, Gewürzen, ätherischen und festen Ölen sowie Arzneimitteln aus natürlichen Stoffen; auch Export und Import von Ausrüstungen und Geräten im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Produktion und Verpackung von Lebensmitteln und Heilpflanzenextrakten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.