Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung ärztlicher Leistungen sowie der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), in denen angestellte Ärzte und gegebenenfalls Vertragsärzte Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundenen Leistungen sowie alle daraus resultierenden Folgeleistungen erbringen, insbesondere der Region Berlin.