Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere auch Agrarflächen und Reitanlagen, die Projektentwicklung von Immobilien in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und für Dritte, ferner die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte.