Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die redaktionelle Tätigkeit, Produktion und Verbreitung von Audio- und Videoinhalten (Video- und Podcasts), insbesondere mit Bezug zu speziellen Branchen wie z.B. der Bauindustrie, die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Produktion von Lern- und Weiterbildungs-Events, E-Learning-Plattformen und -content sowie Blended-Learning-Lösungen und aller weiteren Weiterbildungsformate sowie und alle damit im Zusammenhang stehenden nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.