Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung, die Verwaltung und der Betrieb von Praxen und Privatkliniken gem. § 30 GewO sowie Betrieb von Unterspritzungsstudios, Abschlüsse von Kooperationsverträgen mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens und verwandten Unternehmen sowie Einzelpersonen im Sinne von Nutzungsverträgen. Durchführung von kosmetischen Behandlungen sowie Handel mit medizinischen und kosmetischen Produkten, Management-Dienstleistungen im Bereich der plastischen, ästhetischen Chirurgie insb. im Bereich Vertrieb, Marketing, Qualitätssicherung, Weiterbildung und Verwaltung sowie Durchführung von Schulungsveranstaltungen.