Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Errichten von Gebäuden sowie von Sanierungsarbeiten, insbesondere Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten, des Weiteren Innenausbau wie Fliesen- und Abrissarbeiten und ferner Office Service-Tätigkeiten, speziell Buchhaltungsservice und Büroorganisation. Sofern für die Erfüllung eines Unternehmensgegenstandes Genehmigungen erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht oder weitervermittelt. Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Bereich die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und die Eintragung bzw. Genehmigung vorliegt.