Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verlegen von Bodenbelägen, insbesondere Fliesen, Platten, Mosaik, Estrich, Böden und Parkett; Ausführung von Malerarbeiten, Verkauf von Baumaterial, Lagerung und Logistik sowie Gebäudereinigung Holz- und Bautenschutz, Eisenflechtung und Einbau von genormten Baufertigteilen.