Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Immobilien, Roh- und veredelten Energiestoffen jeder Art und Know-How sowie Dienstleistungen nach § 34 c GewO.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erwerben, zu verwalten und zu verkaufen.