Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung, Verpachtung, An- und Verkauf und Verwaltung von gewerblichen und nichtgewerblichen Immobilienobjekten oder grundstücksgleichen Rechten. Neubau, Umbau, Ausbau, sowie Modernisierung von Gebäuden, Gebäudeteilen und Durchführungen von Bauprojekten. Errichtung, Betrieb und Veräußerung von Anlagen oder Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen.