Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und Erbringen von hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Einkauf und Erbringungen von Dienstleistungen für mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen der Gesellschaft zur Förderung ihrer Unternehmensgegenstände, mit Ausnahme der Erbringung erlaubnispflichtiger Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungen.