Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der audiovisuellen Kommunikation durch die Vermittlung von Künstlern und Künstlergruppen an Unternehmen zum Abschluss von Verwertungsverträgen jeglicher Art sowie der Erwerb, die Vermittlung, die Vermarktung und die Veräußerung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Persönlichkeitsrechten, Merchandisingrechten und sonstigen Ausschließlichkeitsrechten, insbesondere Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen, Gestaltung von Multimedia- und Internetanwendungen, Management-, Booking- sowie Agenturtätigkeiten zur Vermittlung von Künstlern und Auftritten sowie jegliche Tätigkeiten im Entertainmentbereich.