Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Werbeagentur sowie die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kommunikation, Webdesign, Marketing, Programmierung und Event-Management, ebenso dem Unternehmenszweck förderlicher An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich damit zusammenhängender Aufgaben.