Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung, Vermarktung und Veräußerung von Internetseiten/Internet-Auftritten, die Erstellung von EDV-Konzepten sowie der Kauf und der Verkauf von Lizenzen, der Handel im Internet und Medienbereich sowie die Erbringung aller damit im weitesten Sinne im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.