Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Vermietung von Immobilien, (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen und den Handel mit Wertpapieren in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Herstellung und der Verkauf von Kunst- und Schmuckgegenständen, insbesondere Bilder, Halsketten, Armbänder und Ohrringe, der Betrieb eines Online-Shops hierzu sowie die (Unternehmens-) Beratung, insbesondere zu den Themen Strategie und Organisation von Start-Ups.