Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Unternehmensberatungs-Leistungen, insbesondere auch in den Bereichen Startup und Beteiligungsmanagement; ausgenommen davon ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, die einer behördlichen oder sonstigen staatlichen Erlaubnis bedürfen. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).