Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Service- und Managementleistungen und vergleichbaren oder verwandten sonstigen Dienstleistungen. Hierzu gehört auch die Verwaltung und Organisation von Gesellschaften sowie die Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Produkten und der Erwerb, die Erschließung, Beplanung, Bebauung, Nutzung, Verwaltung, Veräußerung und/oder sonstige Verwendung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO werden nicht ausgeführt.