Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Vermarktung und Realisierung von in- und ausländischen Internet-Webseiten, mobilen Apps, Software as a service Projekten, Communities und deren Webseiten sowie Erstellung mobiler und sozialer Anwendungen und Tätigkeiten als Werbe- und Mediaagentur