Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und Übernahme der Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft sowie Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.