Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Baudienstleistungen, insbesondere Trockenbau, Abriss, Kabellegerarbeiten ohne Anschlussarbeiten, Holz- und Bautenschutz, einschließlich der Vermittlung von Bauaufträgen an Subunternehmer und Drittanbieter, sämtliche nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen im Bereich des Gebäudemanagement, insbesondere Hausreinigungen und Hausmeistertätigkeiten, einschließlich Dienstleistungen im Bereich Haushaltshilfe in Privathaushalten sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.