Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen und Dienstleistungen im Bereich der Finanztechnologie sowie Vermittlung von Darlehen und Finanzdienstleistungen gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) werden nicht getätigt.