Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, Grundstücken sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien für Dritte, die Finanzierung wie das Erteilen von Darlehen für eigene und fremde Rechnung, das Eingehen von Garantien und Bürgschaften, das Stellen von Sicherheiten jedweder Art für Verbindlichkeiten wie Pfandrechte und fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, für Tochtergesellschaften und Dritte.