Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von (zahn)medizinischen Versorgungszentren (zMVZ) im Sinne § 95 SGB V in Berlin oder in anderen deutschen Regionen insbesondere zur Erbringung vertrags(zahn)ärztlicher, privat(zahn)ärztlicher und sonstiger zahnärztlicher und heilberuflicher sowie nicht(zahn)ärztlichen Leistungen einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Berufsrechtliche und vertrags(zahn)arztrechtliche Vorgaben sind zwingend zu beachten. Der Unternehmensgegenstand umfasst weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und die Durchführung (zahn)ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte/besondere Versorgung.