Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Management-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen (für Dritte oder für eigene Rechnung) hinsichtlich der Konzeption, des Erwerbs, der Verwaltung und der Verwertung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, einschließlich jeglicher Tätigkeiten der Projektentwicklung. Erlaubnispflichtige Bank- oder Finanzdienstleistungen werden nicht ausgeübt.