Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel - stationär und Online - von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich von Konsumgütern, Medizinprodukten, apothekenüblichen Waren sowie Kosmetika sowie die Entwicklung und der Vertrieb von E-Commerce Lösungen und Erschließung entsprechender Verkaufskanäle, soweit diese Tätigkeiten nicht einer gesonderten Genehmigung bedürfen.