Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Bau, Erwerb, Betrieb und die Verwaltung von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbarer Energie, die Erzeugung, der Transport und Verkauf von Strom aus erneuerbarer Energie sowie der Erwerb, die Entwicklung, Erschließung und Veräußerung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.