Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen, Gründen von neuen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Erbringen von Unternehmensberatungsleistungen. Der Im- und Export sowie der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren verschiedener Art, insbesondere Maschinen, Anlagen und Materialien zum Recycling von Kunststoffen, sowie Reinigungs-, und Aufbereitungsanlagen für kommunale und industrielle Abwässer.