Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstückähnlichen Objekten, sowie die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksähnlichen Objekten. Ebenfalls führt die Gesellschaft Beratungsleistungen aus wenn es um Ankaufsprozesse von Immobilien oder Grundstücken geht, sowie Beratungsdienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Immobilien.