Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Künstlerische Gestaltung von Sichtbeton-, Holz-, Metall-, und anderen Oberflächen, Erstellung von Gestaltungskonzepten für Bauvorhaben jeglicher Art, Projektentwicklung und Bauleitung, Betonsanierung und Restauration, Denkmalpflege sowie Pflege von Kunstwerken im Privaten und öffentlichen Raum, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, der Verkauf von Kunstwerken und Designobjekten, sowie Workshops, Mediations- und Beratungsleistungen an der Schnittstelle von Kunst und Bauwesen.