Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand ist beschränkt auf die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach festgelegten Anlagestrategien zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen und für Rechnung der Anleger. Die Gesellschaft ist ein Spezial-Alternativer-Investmentfonds (Spezial-AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft extern verwaltet wird.