Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomien aller Art, insbesondere die Erbringung von Service- und Bedienungsdienstleistungen, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und die Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel und Durchführung von Eventveranstaltungen im Bereich der Gastronomie, sowie die Herstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken.