Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und anderer Vermögensgegenstände, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Leitung abhängiger Unternehmen und die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner Beratung gegen Entgelt sowie die Übernahme von Dienstleistungen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Beteiligungsunternehmen.