Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwurf, Herstellung und Vertrieb von Merchandising, insbesondere für den Bereich von Sport, Kultur und Gastronomie; Entwicklung und Vermarktung von Marken und Designs, insbesondere im Bereich Bekleidung; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich von Shows, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, insbesondere der Erwerb und die Vergabe von Lizenzrechten; Entwicklung und Vermarktung von gastronomischen Konzepten; Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.