Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gebäudereinigung, Holz- und Bautenschutz, Eisenflechtarbeiten, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenlegerarbeiten, Asphaltierung ohne Straßenbau, Fugenlegung im Hochbau, Betonbohrer- und Schneiderarbeiten, Lohnarbeit, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverlegung im Hochbau, Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks) für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren.