Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Werbe- und Mediengestaltung jeglicher Art und Branchen, Durchführung von Veranstaltungen, die Promotion und Beratung von Produkten und Dienstleistungen jeglicher Art, die Betreuung und Durchführung von Events sowie die zur Verfügungstellung und Leitung von verschiedenartigen Promotionspersonal, Telekommunikation-, Strom- und Gasvermittlung.