Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Agenturarbeit, Coaching, Mentoring und die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte auf Basis von Blockchain-Technologie, insbesondere Gründung neuer Unternehmen sowie der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sowie Bankgeschäfte im Sinne des KWG.