Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, ferner die Vermietung von Räumen und die Erbringung von Dienstleistungen an Gesellschaften, insbesondere an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, in den Bereichen Management, IT, Rechnungs- und Personalwesen, Einkauf sowie im kaufmännischen Bereich und weitere Dienstleistungen.