Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software für bzw. an Unternehmen und Privatpersonen; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie; Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; sonstige Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Natur- und Ingenieurwissenschaften.