Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO (Abgabenordnung)), der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Wissenschaft und Forschung auf den vorstehenden Gebieten (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht:
- im Bereich der Kriminalprävention:
i. durch die Errichtung einer Akademie zur Durchführung von Fort- und Ausbildungsveranstaltungen zum Beispiel durch Ausbildungsangebote an als gewaltbereit in Erscheinung getretene Personen sowie an Kriminalbeamte und Selbstschutzmaßnahmen zum Beispiel für Frauen,
ii. durch gemeinsame Veranstaltungen für und mit nationalen und internationalen Bedarfsträgern der Wirtschaft und / oder der öffentlichen Verwaltung zum Beispiel zu Fragen der Produktpiraterie oder der Wirtschaftskriminalität;
- im Bereich der Berufsbildung durch die Durchführung von Schulungsveranstaltungen durch die Akademie zum Beispiel in den Bereichen:
i. Arbeits- und Katastrophenschutz,
ii. der für den Berufsstand der Kriminalbeamten relevanten Arbeitsfelder, zum Beispiel der Waffenkunde;
- im Bereich der Wissenschaft und Forschung, unter anderem durch:
i. Zusammenarbeit mit Hochschulen zum Beispiel zur Erforschung des Berufsbildes der Kriminalpolizei in der öffentlichen Wahrnehmung, der Erforschung der Berufsmotivation oder der Forschung im Bereich bestimmter Kriminalitätsphänome oder deren Bekämpfungsmöglichkeiten,
ii. Unterstützung von Master- und Promotionsvorhaben,
iii. Unterstützung von Initiativen des Wissenschaftlichen Beirats des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.,
iv. Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. und / oder Hochschulen auf dem Gebiet der Kriminologie, der Polizeiwissenschaft oder der Kriminalistik zum Beispiel durch Konzeption und Durchführung von Aus- oder Weiterbildungsstudiengängen.