Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit fossilen und biogenen Kraftstoffen sowie mit alternativen Antriebsstoffen, Umschlag und Lagerung sowie Herstellung dieser Produkte, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Geschäftstätigkeiten, auch an verbundene Unternehmen, sowie die Wahrnehmung aller hiermit zusammenhängenden und dem angegebenen Zweck dienenden sonstigen Geschäfte unter Einschluss der Herstellung, des Erwerbs und der Anmietung der dazu notwendigen Anlagen und Einrichtungen. Tätigkeiten, die dem Kreditwesengesetz (KWG) unterfallen, sind nicht umfasst.