Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. Dienstleistungen der internen und externen Unternehmenskommunikation; b. die Durchführung von Internetservicediensten; c. Planung und Durchführung von Marketingkampagnen jeglicher Art inkl. Design und Produktion von Video, Text und Bild; d. nicht erlaubnispflichtige Beraterdienstleistungen (Consulting); e. Organisation und Verwaltung von Internet-Persönlichkeiten (Influencer).