Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der noch zu gründenden GmbH & Co. KG mit der Firma Erste Inorgen Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG und mit dem Sitz in Berlin, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich der Teilnahme an der Gründung der Kommanditgesellschaft sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die Verwaltung eigenen Vermögens.