Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sachverständigentätigkeit und die Erstellung von Kraftfahrzeugsachverständigengutachten. Im- und Export und Vertrieb von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere Getränke, die Vermittlung entsprechender Aufträge, der Betrieb eines Transportunternehmens und der Handel mit Fahrzeugen, insbesondere von Lkw und Pkw, sowie den dazugehörigen Anhängern.