Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Verwertungen und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie die Gründung von anderen Unternehmen;
die kaufmännische und strategische Beratung von Unternehmen sowie Business & Executive Coaching, Training, Mediation, Moderation und Sparring für Unternehmen und Privatpersonen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Organisation, Team und Person.