Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Errichtung, technische Ausstattung, der Betrieb und die Vermietung von Flächen für den Anbau und die Weiterverarbeitung von Naturprodukten, die Lizenzierung, Beratung und Schulung im Hinblick auf solche Produkte und Prozesse, die Erbringung von technischen, logistischen und administrativen Dienstleistungen sowie der Groß- und Einzelhandel mit Natur- und Lifestyleprodukten.