Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Kunstgegenständen und artnahen Produkten aller Art, der Betrieb von Galerien, die Planung, Organisation und Durchführung von Kunst- und Kultur-Events und sonstigen Kunst- und Kulturveranstaltungen sowie die Förderung, die Vermittlung und das Management von Künstlern.