Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Errichtung, Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Gesellschaften sowie Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - bedürfen. Planung von Businessreisen, Anmietung von Fahrzeugen, Organisation und Buchung von Hotels und Restaurants, Shuttleservices, Chauffeurservice und Mobilitätsdienstleitungen, Flughafentransfers. Concierge-Services sowie Planung und Organisation von Events. Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Maschinen und Maschinenteilen.