Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Finanzierungsberatung und Finanzierungsvermittlung, insbesondere die Beratung zu und Vermittlung von Baufinanzierungen, Bausparverträgen, Konsumentendarlehen und Versicherungsverträgen, die Kooperation mit Kreditinstituten, Bauträgern sowie Immobilienmaklern zur Vermittlung von Immobilien und die Erbringung von Serviceleistungen für Finanzdienstleister sowie die Wirtschafts- und Unternehmensberatung (keine Rechts- und Steuerberatung).