Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export, das Projektmanagement und der Vertrieb von Industriekomponenten, Metallen und Werkstoffdienstleistungen im In- und Ausland, Beratung in Fragen der Strategie, des Vertriebs, der Organisation sowie die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen im In- und Ausland sowie alle damit verbunden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.